Übertragung von Geschlechtskrankheiten Strafbar

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Übertragung von Geschlechtskrankheiten Strafbar

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Es gibt in Deutschland kein spezielles Gesetz das die bewusste  Weitergabe von HIV oder anderer Geschlechtskrankheiten unter Strafe stellt. Geurteilt wird nach dem Paragrafen 234 und 224 des Strafgesetzbuches. Die auch nur bedingt vorsätzliche Weitergabe von HIV ist demnach eine gefährliche Körperverletzung. Ungeschützter Sex, der keine Infektion nach sich zieht, gilt als versuchte Körperverletzung, ist also ebenfalls Strafbar.

 

Wenn der Träger seine Krankheit bewusst und absichtlich überträgt, ist dieses Körperverletzung und wird Strafrechtlich verfolgt. Für den Angesteckten ist es ein Leben in Ungewissheit, sowie eine Seelische Belastung, bis der Befund vom Arzt vorliegt.

 

Sollte der Befund positiv sein, Abhängig von der Ansteckung, kann die Erkrankung mit Medikamenten oder einer Oparation behoben werden, der schlimmste Fall ist der, wenn man unheilbar Erkrankt ist und damit Tag ein, Tag aus Leben muß.

 

HPV war bis vor drei Jahren, in der Bevölkerung, fast unbekannt. Seit dem wurde viel Aufklärungsarbeit geleistet (die Zahlen der Erkrankungen hat stark zugenommen) und ein Impfstoff entwickelt, der aber noch umstritten ist. HPV (Humane Papillomviren), gibt es in verschiedenen Stufen. Auch hier können es Frauen sowie Männer übertragen, bei den Männern gibt es zur Zeit noch keinen genauen Test um HPV festzustellen, in dem Fall wird ein Essigsäuretest gemacht, der aber auch nicht 100 Prozentig ist. Beim Mann kann sich der Virus auch innerhalb eines Jahres selber heilen, was bei einer Frau zu Gebärmutterhalskrebs führen kann, wenn es nicht früh genug erkannt wird. Wer der Überträger war, lässt sich im Nachhinein nicht feststellen.

 

Auch hier, wie bei allen anderen Geschlechtskrankheiten gibt es nur einen Schutz, b.z.w. lässt sich das Ansteckungsrisiko verringern, durch die Benutzung eines Kondoms.

 

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