Kinderpornografie

Tatort Internet, seit Mitte der 90er-Jahre nehmen die Fälle des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie im Netz rasant zu.
Selbst Nutzer mit Grundkenntnissen in Datennetzen sind heute in der Lage, über Newsgroups, IRC-Channels etc. Bilder, Filme und Texte zu empfangen oder zu versenden. Damit schafft das Internet Gelegenheiten, die bei der konventionellen Verbreitung von Kinderpornografie nicht bestehen.
Im deutschen Strafrecht sind für Handlungen im Zusammenhang mit Kinder und Jugendpornografischen Schriften folgende Strafrahmen festgelegt.

Handlung | Kinderpornografie | Jugendpornografie |
Gegenstand pornografische Darstellungen von sexuelle Handlungen von, an oder vor... | Personen unter 14 Jahren | Personen zwischen 14 und 18 Jahren |
| Verbreitung (auch Vorbereitungshandlungen, insbesondere Herstellung zur Verbreitung) Weitergabe, wenn tatsächliches Geschehen oder wirklichkeitsnah | Drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe, Sache wird eingezogen | Geldstrafe bis drei Jahre Freiheitsstrafe, Sache wird eingezogen |
| ...wenn gewerbsmäßig oder als Bandenmitglied | Sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe, Verfall des Gewinns | Drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe, Verfall des Gewinns |
| Besitz, wenn tatsächliches Geschehen dargestellt wird (auch Versuch der Besitzverschaffung, auch Herstellung) | Geldstrafe bis zwei Jahre Freiheitsstrafe, Sache wird eingezogen | Geldstrafe bis ein Jahr Freiheitsstrafe, Sache wird eingezogen, Ausnahme für minderjährige Hersteller |
| Besitz, wenn wirklichkeitsnah (auch Versuch der Besitzverschaffung, auch Herstellung) | Geldstrafe bis zwei Jahre, Freiheitsstrafe, Sache wird eingezogen | Nicht strafbar |
Das Internet ist ein Treffpunkt für Täter geworden, die Bilder tauschen und kaufen bzw. verkaufen, Kinder zum sexuellen Missbrauch anbieten gegen Bezahlung, Kontakte und Adressen vermitteln, Hinweise und Warnungen vor strafrechtlicher Verfolgung übermitteln. Immer öfter werden über kommerzielle Websites Geschäfte abgewickelt, die passwortgeschützt sind oder einen Zugang über eine Kreditkarte haben. Die meisten dieser Websites werden in den USA, Russland und Israel bereitgestellt.
Durch das Internet findet die sexuelle Ausbeutung eines Kindes kein Ende mehr. Einmal ins Internet gebracht, sind die Bilder nicht mehr zu kontrollieren, und das Opfer bleibt auf Dauer mit dem Missbrauch konfrontiert, wenn es denn überhaupt davon erfährt.
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Was können Sie tun, um Kinder und Jugendliche zu schützen
Computer im Auge behalten
Stellen Sie den Computer in einen allen zugänglichen Raum, wo Sie Einblick auf die Seiten haben, die ihre Kinder besuchen
Lernen Sie das Internet ABC
Lassen Sie Kinder online keine persönlichen Informationen ohne Ihre Einwilligung preisgeben
Prüfen Sie die Website und die Adressen derer, die persönliche Informationen verlangen
Chatten kann gefährlich sein
Machen Sie sich bekannt mit den Online Freunden Ihres Kindes, lassen Sie sich mit einbeziehen
Erlauben Sie Ihrem Kind nicht, irgendjemanden, den es online kennen gelernt hat, alleine zu treffen
Halten Sie Kontakt
Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Personen, mit denen es online Kontakt hat
Muntern Sie Ihr Kind auf, alles zu zeigen, was es im Internet beunruhigt
Lernen Sie das Internet verstehen
Fragen Sie Ihren Internetprovider nach spezieller Software, um Ihr Kind zu schützen
Installieren Sie spezielle Software wie Filterprogramme
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