Kinderpornografie

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Kinderpornografie



Tatort Internet, seit Mitte der 90er-Jahre nehmen die Fälle des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie im Netz rasant zu.

Selbst Nutzer mit Grundkenntnissen in Datennetzen sind heute in der Lage, über Newsgroups, IRC-Channels etc. Bilder, Filme und Texte zu empfangen oder zu versenden. Damit schafft das Internet Gelegenheiten, die bei der konventionellen Verbreitung von Kinderpornografie nicht bestehen.


Im deutschen Strafrecht sind für Handlungen im Zusammenhang mit Kinder und Jugendpornografischen Schriften folgende Strafrahmen festgelegt.

                                          


Handlung
Kinderpornografie
Jugendpornografie
Gegenstand pornografische Darstellungen von sexuelle Handlungen von, an oder vor...
Personen unter 14 Jahren
Personen zwischen 14 und 18 Jahren
Verbreitung (auch Vorbereitungshandlungen, insbesondere Herstellung zur   Verbreitung) Weitergabe, wenn tatsächliches Geschehen oder   wirklichkeitsnah
Drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe, Sache wird eingezogen
Geldstrafe bis drei Jahre Freiheitsstrafe, Sache wird eingezogen
...wenn gewerbsmäßig oder als Bandenmitglied
Sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe, Verfall des Gewinns
Drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe, Verfall des Gewinns
Besitz, wenn tatsächliches Geschehen dargestellt wird (auch Versuch der Besitzverschaffung, auch Herstellung)
Geldstrafe bis zwei Jahre Freiheitsstrafe, Sache wird eingezogen
Geldstrafe bis ein Jahr Freiheitsstrafe, Sache wird eingezogen, Ausnahme für minderjährige Hersteller
Besitz, wenn wirklichkeitsnah (auch Versuch der Besitzverschaffung, auch Herstellung)
Geldstrafe bis zwei Jahre, Freiheitsstrafe, Sache wird eingezogen
Nicht strafbar

                                                                                                      

Das Internet ist ein Treffpunkt für Täter geworden, die Bilder tauschen und kaufen bzw. verkaufen, Kinder zum sexuellen Missbrauch anbieten gegen Bezahlung, Kontakte und Adressen vermitteln, Hinweise und Warnungen vor strafrechtlicher Verfolgung übermitteln. Immer öfter werden über kommerzielle Websites Geschäfte abgewickelt, die passwortgeschützt sind oder einen Zugang über eine Kreditkarte haben. Die meisten dieser Websites werden in den USA, Russland und Israel bereitgestellt.

Durch das Internet findet die sexuelle Ausbeutung eines Kindes kein Ende mehr. Einmal ins Internet gebracht, sind die Bilder nicht mehr zu kontrollieren, und das Opfer bleibt auf Dauer mit dem Missbrauch konfrontiert, wenn es denn überhaupt davon erfährt.

      

Was können Sie tun, um  Kinder und Jugendliche zu schützen

 Computer im Auge behalten

Stellen Sie den Computer in einen allen zugänglichen Raum, wo Sie Einblick auf die Seiten haben, die ihre Kinder besuchen

Lernen Sie das Internet ABC  

Lassen Sie Kinder online keine persönlichen Informationen ohne Ihre Einwilligung preisgeben

Prüfen Sie die Website und die Adressen derer, die persönliche Informationen verlangen

Chatten kann gefährlich sein  

Machen Sie sich bekannt mit den Online Freunden Ihres Kindes, lassen Sie sich mit einbeziehen

Erlauben Sie Ihrem Kind nicht, irgendjemanden, den es online kennen gelernt hat, alleine zu treffen

Halten Sie Kontakt

Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Personen, mit denen es online Kontakt hat

Muntern Sie Ihr Kind auf, alles zu zeigen, was es im Internet beunruhigt

Lernen Sie das Internet verstehen

Fragen Sie Ihren Internetprovider nach spezieller Software, um Ihr Kind zu schützen

Installieren Sie spezielle Software wie Filterprogramme




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